Energiesparhaus GEG (2024) wird bei uns übertroffen…
Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)
Effizienzhaus-Stufe 40 deshalb nur mit geringem Aufpreis
Die Vorgaben des GEG beziehen sich in erste Linie auf die Heizungstechnik und die Wärmedämmung (äußere Hülle) eines Gebäudes. Darüber hinaus stellt es aber auch konkrete Anforderungen an die Belüftung und Sonnen-/Hitzeschutzmaßnahmen.
Maßgeblich ist dabei der Energiehaushalt eines Gebäudes. Dafür werden neben den Werten für die Raumheizung auch der Stromverbrauch, die Warmwassererzeugung und Luftaustausch/Belüftung bewertet. Zur Berechnung der energetischen Standards gibt es mehrere Verfahren. Diese beziehen sich auf unterschiedlich definierte Energieformen:
- Primärenergie: Umfasst den gesamten Prozess der Energiebereitstellung, vom Abbau der Rohstoffe bis hin zur finalen Verwendung
- Endenergie: Die Energie, die dem Gebäude von außen zugeführt wird
- Nutzenergie: Die tatsächlich im Gebäude verwendete Energie (zum Beispiel zur Erwärmung der Heizung)
Die Resultate werden zur Klassifizierung des Gebäudes herangezogen.
– Mehr Wirtschaftlichkeit durch niedrige Fixkosten –
Durch den minimalen Energieverbrauch sind die Fixkosten für Heizung und Warmwasser extrem niedrig. Und die Investition für die Anschaffung der modernen Haustechnik amortisiert sich schon innerhalb weniger Jahre.
– Unabhängig –
Mit dem Bau eines Niedrigenergiehauses mit Wärmepumpe und PV-Anlage machen Sie sich unabhängig von den ständig steigenden Preisen der Energieversorger.
– Staatliche Förderung –
Ein Energiesparhaus wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Schaubilder Förderrichtlinie energiesparendes Bauen der IFB Hamburg und Förderprogramm Energieeffizient Bauen der KfW.
– Umweltfreundlich –
Mit einem Energiesparhaus leisten Sie einen aktiven Beitrag gegen den drohenden Klimawandel und für die Zukunft unserer Erde.
– Zukunftsorientiert –
Je nach individuellen Wünschen und Zielstellungen stehen verschiedene Bauhüllen und Anlagentechniken zur Verfügung. Dabei werden permanent Änderungen der Fördergrundlagen und neueste Erkenntnisse aus der Heizungstechnik und Wasseraufbereitung eingearbeitet.
Gegenwärtig stehen folgende Förderstufen unter dem Thema „ Klimafreundlicher Neubau“ zur Verfügung:

GEG2024

KFWG 40
Die Errichtung eines Hauses als KfW-Effizienzhaus ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
Grundsätze zur Erreichung des Niedrigenergiestandards
– verbesserte Bauteil-Dämmungen (Außenwand, Dach/Decke, Fenster, Sohle)
– verbesserte Anlagentechnik (Wärmepumpe, PV-Anlage, Lüftung mit Wärmerückgewinnung u.a.)
– sonstige energieeffiziente Maßnahmen (Wärmebrückennachweis, Sommerlicher Wärmeschutznachweis, Blower-Door-Nachweis etc.)
– planerische Voraussetzungen (Fensterfläche, Himmelsrichtung, Sonneneinstrahlung etc.)